Der französische Physiker Louis-Victor de Broglie (1892-1987) vermutete 1924 in seiner Doktorarbeit, dass alle feste Materie auch Welleneigenschaften habe (Welle-Teilchen-Dualsimus).
Die De-Broglie-Gleichung
Zur Berechnung der Wellenlänge bestimmte De-Broglie die folgende Gleichung:
(De-Broglie-Gleichung)
Dabei ist
die gesuchte Wellenlänge,
das Plancksche Wirkumsquantum und p der Impuls des untersuchten Teilchens.
Diese Vermutung konnte später auch durch Experimente gut belegt werden.
Beispiele
- Wellenlänge eines Elektrons mit einer Geschwindigkeit von 0,1c (c ist die Lichtgeschwindigkeit):
- Da die Geschwindigkeit nicht größer ist als 0,1c darf der Impuls klassisch (nicht relativistisch) berechnet werden: p=mv
- Eingesetz in die De-Broglie-Gleichung:

Dieses stimmt auch gut mit den später in Interferenzversuchen experimentell bestimmten Wellenlängen überein.
- Wellenlänge eines klassischen Teilchens (Masse: 1 kg, Geschwindigkeit: 100m/s):
- Der Impuls ist: p=mv=100Ns
- Mit der De-Broglie-Gleichung ergibt das:

Die extrem kleine Größenordnung dieser Wellenlänge macht klar, dass bei solchen Teilchen in der Realität keine Welleneigenschaften beobachtet werden können!
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