Strafmündigkeit – Altersstufen im Strafrecht

Mit “Strafmündigkeit” bezeichnet man den Zustand, den der Täter einer strafbaren Handlung innehaben muss, um dafür verantwortlich zu sein und zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt werden zu können.

Altersstufen der Strafmündigkeit

Alter Art der Strafmündigkeit Folge
bis unter 14 strafunmündig keine Strafe
14 bis unter 18 beschränkt strafmündig Beurteilung nach Jugendstrafrecht
ab 18 strafmündig
bis 21 als Heranwachsender
Beurteilung nach Erwachsenenstrafrecht

Strafmündigkeit und Deliktsfähigkeit

Vergleichsmerkmale Strafmündigkeit Deliktsfähigkeit
gesetzl. Grundlagen Strafrecht Bürgerliches Recht
rechtl. Folge Strafe Schadensersatz
Alter ab 14 Jahren ab 7 Jahren

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One Response to Strafmündigkeit – Altersstufen im Strafrecht

  1. N.Burghard says:

    Es war nicht hilfreich! Danke aber auch!

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