Mit “Strafmündigkeit” bezeichnet man den Zustand, den der Täter einer strafbaren Handlung innehaben muss, um dafür verantwortlich zu sein und zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt werden zu können.
Altersstufen der Strafmündigkeit
| Alter | Art der Strafmündigkeit | Folge |
|---|---|---|
| bis unter 14 | strafunmündig | keine Strafe |
| 14 bis unter 18 | beschränkt strafmündig | Beurteilung nach Jugendstrafrecht |
| ab 18 | strafmündig bis 21 als Heranwachsender |
Beurteilung nach Erwachsenenstrafrecht |
Strafmündigkeit und Deliktsfähigkeit
| Vergleichsmerkmale | Strafmündigkeit | Deliktsfähigkeit |
|---|---|---|
| gesetzl. Grundlagen | Strafrecht | Bürgerliches Recht |
| rechtl. Folge | Strafe | Schadensersatz |
| Alter | ab 14 Jahren | ab 7 Jahren |
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