Gewährleistung
Als Gewährleistung oder (Sach-)Mängelhaftung bezeichnet man die Pflicht des Verkäufers, für Mängel des Verkaufgegenstandes einzustehen.
Gewährleistungsfrist: 24 Monate
In den ersten sechs Monaten trägt der Verkäufer die Beweislast. Nach sechs Monaten: Beweislastumkehr!
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Garantie
Eine Garantie ist eine Zusicherung eines bestimmten Handelns in einem bestimmten Fall.
Sie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers und erweitert die Frist der Beweislast seitens des Verkäufers.
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