Gewährleistung bei Sachmängeln – Garantie

Gewährleistung
Als Gewährleistung oder (Sach-)Mängelhaftung bezeichnet man die Pflicht des Verkäufers, für Mängel des Verkaufgegenstandes einzustehen.
Gewährleistungsfrist: 24 Monate
In den ersten sechs Monaten trägt der Verkäufer die Beweislast. Nach sechs Monaten: Beweislastumkehr!
Mehr zum Thema Gewährleistung bei Wikipedia.

Garantie
Eine Garantie ist eine Zusicherung eines bestimmten Handelns in einem bestimmten Fall.
Sie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers und erweitert die Frist der Beweislast seitens des Verkäufers.
Mehr zum Thema Garantie bei Wikipedia.

Über Julian

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